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Künftige verfahrensspezifische Weiterbildung Fachpsychotherapie
Im Herbst 2019 wurde eine weitereichende Reform des Gesetzes zur Ausbildung von Psychotherapeut*innen beschlossen (Psychotherapeutengesetz-PsychThG), die seit dem 1.9.2020 mit einer zwölfjährigen Übergangsfrist gültig ist.
Zur Erlangung der Approbation und Fachkunde zur Ausübung des Berufes der/s Psychotherapeuten/in wird es notwendig sein, ein grundständiges Studium mit dem Master in Psychotherapie zu absolvieren. Dieses schließt mit der Approbation ab.
Die bisherige postgraduale psychotherapeutische Ausbildung wird in eine verfahrensspezifische fünfjährige Weiterbildung zum/r Fachpsychotherapeuten/in umgewandelt, die mit der Fachkunde endet. Dabei spezialisieren sich die Studierenden in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie.
An der Universität Osnabrück hat der Masterstudiengang Psychotherapie zum Wintersemester 2021/22 begonnen. Für die Weiterbildung Fachpsychotherapie besteht bisher lediglich die Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer, deren Ausformulierung derzeit in den Psychotherapeutenkammern der Länder vorgenommen wird. Sobald diesbezüglich Vorgaben bestehen, kann eine differenzierte Gestaltung und Umsetzung einer Weiterbildung Fachpsychotherapie vorangetrieben werden.