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Aufbau des Studiums
Die Ausbildung umfasst entsprechend der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen KJPsychTh-APrV insgesamt mind. 4200 Unterrichtsstunden in folgenden Bereichen:
Theoretische Ausbildung
- Umfang: mind. 600 Unterrichtseinheiten während der gesamten 3 Jahre
- Ort: Lehrveranstaltungsräumen des Fachbereichs Humanwissenschaften der Universität Osnabrück (Lise-Meitner-Str.3, 49076 Osnabrück).
- Lehrveranstaltungen unter der Woche:
Die Lehrveranstaltungen finden während des Semesters regelmäßig wochentags von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr (15 Min. Pause) statt. Daneben gibt es max. 5-6 Wochenendtermine - Modulares Curriculum:
Die modulare Aufteilung der Lehrveranstaltungen in Pflicht- und Wahlveranstaltungen mit eigenständiger Anmeldung im Online-Lehrveranstaltungsmanagement-Portal ermöglicht eine individualisierte und flexible Planung sowie Steuerung der theoretischen Ausbildung
Praktische Tätigkeit
Die Praktische Tätigkeit umfasst insgesamt mind. 1800 Stunden, die sich zusammensetzen aus:
- 1200 Stunden einer klinisch-psychiatrischen Tätigkeit (PT1, häufig auch PiA-Jahr genannt; mind. ein Jahr)
- 600 Stunden psychotherapeutische oder psychosomatische Tätigkeit (PT2; mind. sechs Monate)
Wir empfehlen mit der PT1 und PT2 zu beginnen, so dass diese in den ersten 1,5 Jahren neben der theoretischen Ausbildung bereits absolviert sind. Die praktische Tätigkeit ist in Abschnitten von jeweils mind. drei Monaten leistbar. In der praktischen Tätigkeit sollen die Ausbildungskandidaten über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von mind. 30 Patient*innen beteiligt werden.
Für die praktische Tätigkeit stehen den Studierenden verschiedene Kooperationseinrichtungen zur Verfügung, die entsprechend der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung KJPsychTh-APrV anerkannt sind. Nach Absprache und vorheriger Genehmigung durch das Ausbildungsinstitut und das Landesprüfungsamt können auch andere Wunsch-Kooperationseinrichtungen zugelassen werden. Die Ausbildungskandidat*innen entscheiden sich selbst für die kooperierende Einrichtung und bewerben sich direkt.
Praktische Ausbildung
Praktische Ausbildung:
• Beginn: Im 4. Semester nach bestandener Zwischenprüfung in Form einer kurzen Klausur (multiple choice)
• Verteilung auf 3 Semester
Die praktische Ausbildung umfasst 600 Behandlungsstunden. Bei den von den Ausbildungskandidaten durchgeführten Patientenbehandlungen muss durchschnittlich jede 4. Behandlungsstunde supervidiert werden. Von den mindestens 150 Supervisionsstunden sind mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision und 100 als Gruppensupervision zu absolvieren.
Die Gruppensupervision findet i. d. R. in festen Gruppen statt. Die Gruppensupervision findet in regelmäßigen Abständen statt, die Einzelsupervisionstermine werden mit dem jeweiligen Supervisor individuell abgesprochen. Eine Liste unserer Supervisoren finden Sie hier.
Die Supervision erfolgt durch SupervisorInnen, die von der Ausbildungsstätte nach den Richtlinien des Psychotherapeutengesetzes PsychThG anerkannt wurden.
Durchgeführt werden die Behandlungsstunden in den Räumen der Poliklinischen Psychotherapieambulanz für Kinder und Jugendliche in der Lise-Meitner-Str.3, 49076 Osnabrück, die mit modernster Videotechnik ausgestattet sind.
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung umfasst 120 Unterrichtseinheiten, die sich auf die kompletten 3 Jahre der Ausbildung verteilen. Die Selbsterfahrung findet in Kleingruppen statt. Die Termine werden direkt mit dem vom Ausbildungsinstitut zugelassenen SelbsterfahrungsleiterIn abgesprochen.
Inhalte sind neben der Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns und Erlebens, die therapeutische Beziehungsgestaltung sowie die persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Ausbildungsteilnehmer für den Ausbildungsprozess und die spätere therapeutische Tätigkeit.
Individuelle Schwerpunktsetzung
Die individuelle Schwerpunktsetzung umfasst insgesamt 930 Stunden. Diese setzen sich zusammen aus Überhängen der Theorie, praktischen Tätigkeit, praktischen Ausbildung, Eigen-/Literaturstudium, Vorträgen, Kongressen und Intervision.
Für die weitere Auseinandersetzung und Vertiefung, die Vor- und Nachbereitung sowie Reflexion der Patientenbehandlungen soll die Intervision, also der kollegiale Austausch innerhalb der AusbildungskandidatInnen, die Supervision ergänzen. 300 Stunden Intervision können für die individuelle Schwerpunktsetzung angerechnet werden.