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Zugang, Bewerbung und Kosten
Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
Auf der Grundlage der in der 121. Sitzung des Unterausschusses für Prüfungs- und Studienordnungen (UA Prüf) am 27./28. 3. 2000 zu „Durchführung des Psychotherapeutengesetzes PsychThG“ gegebenen Hinweise zu den in § 5 PsychThG genannten Zugangsvoraussetzungen zu einer Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz ergeben sich folgende Anforderungen an die Zugangsqualifikation:
Psychologische Psychotherapeuten (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG)
Die Voraussetzungen erfüllen:
- Diplom- bzw. Masterabschlüsse im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist.
- Master-/Magisterabschlüsse im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Psychologie, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist.
Die Zugangsvoraussetzungen erfüllen nicht:
- Magisterabschlüsse im Sinne des § 18 HRG mit dem Hauptfach Sozialpsychologie.
- Magisterabschlüsse im Sinne des § 18 HRG mit Psychologie als Nebenfach.
- Bachelor-/Bakkalaureusabschlüsse im Sinne des § 19 HRG.
- Abschluss Diplom-Kulturpädagoge.
Bachelor- und Masterabschlüsse:
Das niedersächsische Sozialministerium als zuständiges Ministerium für die Heilberufe hat nach der Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse noch keine einheitlichen neuen gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung formuliert.
Dieses ist im Zuge der Novelle des Psychotherapeutengesetzes zu erwarten, die aber nicht kurzfristig erfolgen dürfte. Die Bundespsychotherapeutenkammer und die Berufsverbände haben sich klar dafür ausgesprochen, nur Absolventen mit einem Master-Abschluss zur Ausbildung zuzulassen. In einigen Bundesländern wurde dieses bereits umgesetzt.
Grundsätzlich ist für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen im Einzelfall der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) in Hannover zuständig.
Wie bewerbe ich mich?
Die nächsten Ausbildungskurse im Bereich Psychologische Psychotherapie beginnen im Oktober 2024 und 2025. Diese Kurse sind bereits voll belegt.
Bewerbungen für den im Oktober 2026 startenden Kurs können jederzeit in der unten genannten Art eingereicht werden.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung digital (als ein pdf-Dokument) mit den folgenden Unterlagen:
- Anschreiben inklusive Darlegung der Motivation
- Bachelor- und Masterzeugnis (ggf. Diplom) des universitären Studiengangs Psychologie, für Bachelor- und Masterzeugnisse unbedingt auch die Transkripte beifügen.
- Kopie des Abiturzeugnisses bzw. des Schulabgangszeugnisses
- tabellarischer Lebenslauf
- Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über bisherige Praktika
- Zeugnisse bisheriger Berufstätigkeit
Welche Kosten entstehen?
- monatlicher Abschlag (über die 3 Jahre der Ausbildung hinweg) für theoretische Ausbildung: 334 EUR, Kosten für theoretische Ausbildung insgesamt: 12.000,00 EUR
- Kosten für Selbsterfahrung: ca. 2.000,00 EUR zusammengesetzt aus 120 anteiligen Gruppenstunden (100 Euro pro UE/TN). Der Gesamtbetrag kann aufgrund verschiedener Gruppengrößen (i. d. R. 6 Personen) leicht variieren
- Kosten für Supervision (i. d. R. ab dem 4. Semester für die 3-jährige Ausbildung: ca. 7500,00 EUR zusammengesetzt aus 50 Einzelstunden à derzeitig 100,00 Euro plus 100 anteilige Gruppenstunden à derzeitig 25,00 Euro (bei einer Gruppengröße von 4 TN)
- KEINE Prüfungsgebühren im Verlauf bzw. zum Ende der Ausbildung!
- Gesamtkosten der Ausbildung: ca. 21.500 EUR (Stand: Januar 2022
- Hinzu kommen noch Kosten für die Einschreibung an der Universität Osnabrück von derzeit € 321,03 Euro pro Semester (Stand: Wintersemester 2022/23). In diesen Kosten ist das Semesterticket zur freien Nutzung von Bus & Bahn enthalten.
Welche Einnahmen habe ich?
Alle entstehenden Kosten können durch Einnahmen aus den Ausbildungstherapien gedeckt werden! Derzeit kann der deutschlandweit höchste Betrag von 43,83 EUR pro Therapiestunde ausbezahlt werden (Stand: SS2022). Im Laufe der Ausbildung können maximal 700 Therapiestunden erbracht werden, so dass maximal 30.681,00 EUR eingenommen werden können (minimal 25.8000).
Wie schließe ich die Ausbildung ab?
Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in abgeschlossen. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsinstitut. Prüfungsvoraussetzungen und -modalitäten werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt.
Die staatliche Abschlussprüfung wird bundeseinheitlich durchgeführt und ausgewertet. Ausführliche Informationen zur schriftlichen Prüfung sind auf der Seite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erhältlich.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Komponenten:
- ein schriftlicher Teil (120 Minuten)
- ein mündlicher Teil, der sich aus einer Einzelprüfung (30 Minuten) und einer Gruppenprüfung (pro Teilnehmer 30 Minuten) zusammensetzt. Hierfür sind mind. sechs große anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über die selbst durchgeführten Patient*innenbehandlungen, die unter Supervision stattgefunden haben, zu erstellen. Zwei der Falldarstellungen werden später als Prüfungsfälle in die staatliche Abschlussprüfung eingebracht.
Mit dem nach bestandener staatlicher Prüfung erhaltenen Zeugnis zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie kann der/die Ausbildungskandidat*in die Approbation beantragen.
Welche Kooperationspartner stehen mir zur Verfügung?
Hier finden Sie eine Liste zu den Kooperationspartnern.